Baufinanzierungs-Lexikon
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Sondereigentum

Das Sondereigentum ist ein im deutschen Wohneigentumsgesetz spezifizierter Begriff, der so ausschließlich für Wohnimmobilien herangezogen wird. Gemeint ist mit Sondereigentum das Anrecht an einer Wohneinheit, das fast exakt dem Volleigentum gleichgestellt ist. Es handelt sich um ein Alleineigentum des entsprechenden Eigentümers, von dem das Teileigentum in der gleichen Immobilie abzugrenzen ist. Beispielsweise kann die Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus zu einem Sondereigentum werden, das Treppenhaus der Immobilie wird jedoch durch ein Miteigentumsrecht mit anderen Parteien abgedeckt und nicht zum alleinigen Sondereigentum gezählt.

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