Baufinanzierungs-Lexikon
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Wissensdatenbank: Sicherungsvereinbarung

Die Bezeichnung Sicherungsvereinbarung wird im Zusammenhang mit dem Grundbuch verwendet. Dort tritt es im Bereich des Grundpfandrechtes auf, mittels dem ein Gläubiger seine Darlehen absichern kann. Die Sicherungsvereinbarung dient hierbei als Verbindung zwischen Grundschuld und zugehörigem Darlehen. Sie soll sicherstellen, dass alle zu leistenden Zahlungen grundsätzlich nicht auf der Grundschuld, sondern auf die damit abgesicherten Forderungen zu beziehen sind. Anschließend schrumpft die Differenz zwischen eingetragener Grundschuld und den Restforderungen des Gläubigers kontinuierlich durch die Tilgung, sodass die Bank immer nur Anspruch auf die eingetragene Restforderung, nicht aber die Grundschuld selbst hat. Die Sicherungsvereinbarung erspart einem damit praktischerweise den regelmäßigen Besuch beim Notar, um die Grundschuld neu einzutragen.

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