Baufinanzierungs-Lexikon
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Wissensdatenbank: Rückgewähranspruch

Der Rückgewähranspruch beschreibt den Prozess, bei dem der Darlehensnehmer nach Beendigung und vollständiger Zurückzahlung des Darlehens das Recht vom Darlehensgeber einfordert, die vom Darlehensgeber vermerkte Grundschuld, die als Sicherung im Grundbuch eingetragen ist, zu löschen. Dies erfolgt in der Regel durch eine Abtretungsurkunde oder eine Löschungsbewilligung. Erst nach dem Erlöschen der Grundschuld für die Bank ist es möglich das Objekt weiterzuverkaufen, ohne dass der Käufer damit gleichzeitig finanzielle Verpflichtungen erwirbt.

Ähnlich ist es mit der erneuten Beleihung des Grundstücks, auch hier ist es ratsam erst nach dem Rückgewähranspruch tätig zu werden, da sonst keine guten Zinskonditionen zu erwarten sind. Sollten auf eine Immobilie mehrere Grundschulden eingetragen sein so kommt es häufiger vor, dass ein Rückgewähranspruch stattfindet. In diesem Fall rücken nachrangige Gläubiger eine Stelle hoch, wodurch verhindert wird, dass der Darlehensnehmer ein neues Darlehen abschließen kann, als ob es keine weitere Belastung gäbe.
So ist es zum Beispiel bei Zwangsvollstreckungen so, dass nachrangige Gläubiger erst mit Forderungen bedacht werden, wenn der vorherige Rang befriedigt wurde. Entsprechend werden die Zinsen bei der ersten Darlehensaufname günstiger sein, als wenn im späteren Verlauf weitere Darlehen aufgenommen werden.

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