Baufinanzierungs-Lexikon
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Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall des Versicherungsnehmers die vereinbarte Versicherungssumme an die im Vertrag genannten Begünstigten aus. Sie dient damit der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen. Im Unterschied zur Kapitallebensversicherung deckt die Risikolebensversicherung das reine Todesfallrisiko ab, eine Kapitalbildung findet nicht statt. Aus diesem Grund sind die Beiträge deutlich niedriger als bei der Kapitallebensversicherung. Im Zusammenhang mit Darlehen wird die Risikolebensversicherung oft zur Absicherung der Restschuld eingesetzt. Man spricht dann auch von einer Restschuldversicherung – oft in Verbindung mit zusätzlicher Absicherung bei Krankheit und Arbeitslosigkeit. Die Risikolebensversicherung im Rahmen einer Restschuldversicherung ist üblicherweise mit einer fallenden Versicherungssumme entsprechend der bereits erfolgten Tilgung ausgestattet.

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