Baufinanzierungs-Lexikon
<

Wissensdatenbank: Notaranderkonto

Bestätigung des Notars gegenüber der Bank, daß der rangrichtigen Grundschuldeintragung nichts im Wege steht. Bei Erfüllung der übrigen Auszahlungsvoraussetzungen kann die Notarbestätigung die vorzeitige Auszahlung des Darlehens ermöglichen, bevor die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch vollzogen ist.

Zurück
Anrufen→ Persönliches Angebot anfordern