Baufinanzierungs-Lexikon
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Nominalzins

Der Nominalzins, heutzutage auch als Sollzins bezeichnet, stellt eine Berechnungsgrundlage für jeden Kreditvertrag dar. Der Sollzins/Nominalzins gibt an, zu welchen Konditionen ein Kreditinstitut eine Kreditvergabe anbietet. Beim Vergleich von Kreditangeboten ist für den potenziellen Schuldner der effektive Jahreszins die wichtigere Bemessungsgröße als der Sollzins/Nominalzins, da hier alle Zusatzkosten und Gebühren mit eingerechnet werden. Die Kreditinstitute sind verpflichtet, für eine bessere Vergleichbarkeitbei ihren Angeboten gleichermaßen den Nominalzins und den effektiven Jahreszins anzugeben.

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