Baufinanzierungs-Lexikon
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Kaufvertrag

Der Kaufvertrag gehört zu den wichtigsten Vertragsarten überhaupt und bildet die rechtliche Grundlage für den Erwerb des Eigentums einer anderen Person. Ein solcher Kaufvertrag wird über ein Notar abgewickelt. Es handelt sich um einen schuldrechtlichen Vertrag, wobei die Schuld im Regelfall finanziell beglichen wird. Im Kaufvertrag werden für die Zahlung die sogenannten Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzungen geregelt. Diese können und sollten professionell vom Notar überwacht werden, damit alle Beteiligten Transparenz für diesen wichtigen Schritt erhalten. In der Baufinanzierung spielt der Kaufvertrag vorrangig beim Erwerb eines Bauplatzes oder Grundstücks, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung eine Rolle, wobei der Käufer durch die Kreditaufnahme nicht direkt zum vollwertigen Eigentümer wird. Die Kreditfinanzierung ist im Regelfall im Kaufvertrag aufgeführt, sodass erst mit der Zahlung/Tilgung der letzten Rate der Eigentumswechsel eingeleitet wird.

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