Baufinanzierungs-Lexikon
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Grundschuld

Als Grundschuld wird die Absicherung eines Darlehens über eine Immobilie bezeichnet. Dem Geber des Darlehens wird hierbei ein Grundpfandrecht eingeräumt, das ihm durch eine Eintragung ins Grundbuch zugesichert wird. Sollte es bei der Abwicklung des Darlehens zu Zahlungsschwierigkeiten kommen, hat der Kreditgeber die Möglichkeit, den Restbetrag als Grundschuld zu begleichen und das Grundstück oder die Immobilie über eine Zwangsvollstreckung zu veräußern. Die Grundschuld wird im Unterschied zur Hypothek als abstrakte Verpflichtung eingetragen, d. h. sie ist nicht explizit an eine bestehende Forderung gebunden.
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