Baufinanzierungs-Lexikon
<

Wissensdatenbank: Grundbucheinsicht

Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann, darf in das betreffende Grundbuch Einsicht nehmen. Jeder Käufer eines Grundstücks darf das Grundbuch einsehen und eine Abschrift aus ihm verlangen.

Zurück
Anrufen→ Persönliches Angebot anfordern