Baufinanzierungs-Lexikon
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Dingliche Zinsen

Dingliche Zinsen bilden zusammen mit dem Grundschuldbetrag einen maximalen Sicherungsrahmen, den die Bank im Falle einer Zwangsversteigerung geltend machen kann. Sie sind ein Bestandteil der Grundschuld und werden in Abteilung III des Grundbuches neben dem Grundschuldbetrag eingetragen.

Dieses Sicherheitsnetz ist für den Fall starker Zinsschwankungen oder im Falle anfallender Kosten, die zu Insolvenz führen, gesteckt und kann bis zu einer Höhe von 20% betragen.

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