Baufinanzierungs-Lexikon
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Darlehensvertrag

Der Darlehensvertrag ist eine allgemeine Bezeichnung für jede Art von Kreditvertrag, beispielsweise als Ratenkredit oder in Form einer Baufinanzierung. Der Vertrag legt die Rechte und Pflichten beider Vertragsseiten fest. Im Kern hält der Darlehensvertrag fest, unter welchen Konditionen der Darlehensgeber einem Schuldner einen Geldbetrag als Darlehen zur Verfügung stellt. Wesentliche Bestandteile in einem Darlehensvertrag sind die Höhe des gewährten Darlehens, die Vertragslaufzeit, der Soll- und Effektivzins, die Tilgung und ggf. eine Sondertilgung (die Art und Höhe der Rückzahlungen), Gültigkeitsdauer der Konditionen, uvm. Auch die Art der Absicherung des Kredits lässt sich im Darlehensvertrag festhalten.

Bevor Ihre Bank ein Darlehen genehmigt, wird sie zunächst eine Bonitätsprüfung durchführen. Dazu ermittelt Ihr Finanzierungsberater auch gemeinsam mit Ihnen Ihre monatliche Belastungsgrenze. Als Sicherung wird bei Baufinanzierungen im allgemeinen eine Grundschuld bestellt.

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