Baufinanzierungs-Lexikon
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Wissensdatenbank: Bauzeitzinsen

Der Bauzeitzins wird auch Bereitstellungszins genannt. Bereitstellungszinsen werden von Banken insbesondere bei Immobilienkrediten für den Fall erhoben, dass zwischen dem im Vertrag vorgesehenen Auszahlungstermin und dem tatsächlichen Abruf des Kredits ein größerer Zeitraum liegen sollte. Das ist immer dann der Fall, wenn Sie als Bauherr den Kreditbetrag nicht als Gesamtsumme, sondern in Teilbeträgen abrufen möchten, zum Beispiel nach Fertigstellung verschiedener Bauabschnitte.

Bereitstellungszinsen sind also die Zinsen, die von der Bank auf die noch nicht abgerufene Summeberechnet werden. Die Zinsen fallen allerdings erst nach der „bereitstellungszinsfreien“ Zeit an. Je nach Bank variiert diese zwischen zwei und zwölf Monaten. Die Höhe des Bereitstellungszinses liegt üblicherweise zwischen 2,4 und 3 Prozent jährlich. Also ca. 0,2 – 0,25 Prozent pro Monat.

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