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Baukinderzulage
Zusätzlich zur Grundförderung erhalten Bauherren und Käufer von eigengenutzten Immobilien während des achtjährigen Förderzeitraums pro Jahr und Kind eine Zulage von € 767,--. Voraussetzung dafür ist, daß Ihr Kind im Förderzeitraum zum Haushalt gehört und entsprechend Kindergeld oder ein steuerlicher Kinderfreibetrag gewährt wird.
Siehe auch Eigenheimzulage, Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus, Objektbeschränkung