Baufinanzierungs-Lexikon
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Auszahlung

Als Auszahlung wird die tatsächliche Gewähr eines Kreditbetrags nach positiver Überprüfung aller Voraussetzungen für die Kreditvergabe bezeichnet. Die Auszahlung erfolgt in den meisten Fällen durch Überweisung des vereinbarten Kreditbetrags auf eine Bankverbindung des Verkäufers, Handwerkers oder Antragstellers. Um die Auszahlung des Kredits zu beschleunigen, kann der potenzielle Schuldner eine schnelle Bearbeitung aller Unterlagen und die Bereitstellung von Gehaltsnachweisen vornehmen. Die Auszahlung erfolgt nach Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen, welche im Darlehensvertrag festgehalten sind. Wichtig ist, dass nach der ersten Zahlung für den Bauplatz oder die Immobilie die Grunderwerbsteuer bezahlt wird. Solange das Finanzamt diesen Eingang an den Notar, welcher den Kauf beurkundet, nicht meldet, wird im Grundbuch der Eingentumswechsel nicht vollzogen! Somit werden von den meisten Bank auch keine weiteren Auszahlungen geleistet, sofern diese vorgesehen waren.

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