Baufinanzierungs-Lexikon
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Auflassung

Die Auflassung ist die zur Übertragung des Grundstückseigentums erforderliche Einigung der Verkäufers und des Erwerbers bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor dem Notar. In der Praxis wird häufig bereits bei Abschluß des Kaufvertrages die Auflassung erklärt. Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch bewirken den Eigentumsübergang.

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