Baufinanzierungs-Lexikon
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Absetzung für Abnutzung (AfA)

Als Absetzung für Abnutzung oder kurz AfA wird die Möglichkeit bezeichnet, Anlagevermögen wie beispielsweise eine Immobilie steuermindernd geltend zu machen. Grundgedanke hinter der AfA ist die Tatsache, dass das Anlagegut einer schleichenden Wertminderung über Jahre und Jahrzehnte unterliegt und so das Vermögen des Eigentümers sukzessive reduziert. In welcher Höhe eine Absetzung für Abnutzung (AfA) möglich wird, hängt vom Wert der Immobilie sowie der voraussichtlichen Nutzungsdauer ab. Eine Anrechnung der Wertminderung im Rahmen der Steuererklärungen ist entweder als lineare Absetzung für Abnutzung in gleichbleibenden Raten oder als degressive Abschreibung mit fallenden Raten möglich.

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