Baufinanzierungs-Lexikon

Das Baufinanzierungslexikon von Marco Bruse

Das Baufinanzierungslexikon erläutert wichtige Begriffe rund um das Thema Finanzierung. Im Zusammenhang mit der Finanzierungsplanung oder der Darlehensaufnahme tauchen unter Umständen Begriffe auf, deren Definition Sie nicht genau kennen. Genau für diese Fragen stehen wir mit unserer Expertise zur Verfügung.

Vielleicht denken Sie über ein Forward Darlehen oder eine Anschlussfinanzierung nach und möchten wissen, wie diese Finanzierungsvarianten funktionieren. Oder Sie interessieren sich für die Berechnung der Bauzinsen oder die wesentlichen Bestandteile des Darlehensvertrages. Auch wenn Sie einen Neubau planen und sich mit baurechtlichen Fragen auseinandersetzen, ist die Wissensdatenbank perfekt geeignet.

Klicken Sie im Baulexikon einfach auf den entsprechenden Begriff und erfahren mehr zu den einzelnen Punkten.

  • Taxe

    Als Taxe wird in der Rechtssprache allgemein jede Gebühr bezeichnet, die nach bestimmten Mindest- oder Höchstsätzen festgelegt ist.

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  • Taxkosten

    Siehe Schätzgebühr

  • Teilungserklärung

    Wohnungseigentum kann durch Teilungserklärung begründet werden. Die Teilungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung. Hierin wird das Sondereigentum (Wohnungseigentum bzw. Teileigentum) gegen das Gemeinschaftseigentum abgegrenzt.

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  • Teilvalutierungszuschlag

    Erhöhter Zins für den zusätzlichen Aufwand, der entsteht, wenn ein Darlehen auf Wunsch des Darlehensnehmers in mehreren Raten (z.B. nach Baufortschritt) ausgezahlt bzw. valutiert wird. Die meisten Banken berechnen heute keine Teilvalutierungszuschläge mehr.

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  • Tilgung

    Für die laufende Darlehensrückzahlung wird bei Neubauten in der Regel ein Tilgungssatz von 1 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen vereinbart.

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  • Tilgungsaussetzung

    Während der Tilgungsaussetzung zahlt der Darlehensnehmer keine Tilgungsleistungen, sondern nur die vereinbarten Zinsen an die Bank.

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  • Tilgungsdarlehen

    Siehe Annuitätendarlehen

  • Tilgungsfreijahre

    Unter bestimmten Bedingungen muß der Darlehensnehmer nicht sofort nach Auszahlung mit der Tilgung beginnen. Er zahlt dann in den mit der Hypothekenbank vereinbarten Tilgungsfreijahren lediglich die Zinsen und beginnt mit der Tilgung dann, wenn die ersten schwierigen Jahre überstanden sind.

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  • Tilgungsplan

    Aufstellung über den planmäßigen Verlauf eines Darlehens, aus dem die Zins- und Tilgungsbeträge sowie die Restschuld ersichtlich ist.

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  • Tilgungsverrechnung

    Die Standardbedingungen bei den meisten Hypothekenbanken sehen vor, dass jede Tilgungsleistung sofort ab dem planmäßigen Zahlungstermin bei der Zinsrechnung berücksichtigt wird (sofortige Tilgungsverrechnung). Eine nachschüssige Tilgungsverrechnung verteuert ein Darlehen bei gleichbleibendem Nominalzinssatz.

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  • Treuhandauszahlungen

    Zahlungen an vertrauenswürdige Dritte mit der Auflage, über das Geld nur zu verfügen, wenn die vom Zahlenden gemachten Auflagen erfüllt sind. Die wichtigsten Treuhandzahlungen sind Zahlungen auf ein Notaranderkonto und Zahlungen an Banken.

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  • Treuhandkonto

    Siehe Anderkonto

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