Baufinanzierungs-Lexikon

Das Baufinanzierungslexikon von Marco Bruse

Das Baufinanzierungslexikon erläutert wichtige Begriffe rund um das Thema Finanzierung. Im Zusammenhang mit der Finanzierungsplanung oder der Darlehensaufnahme tauchen unter Umständen Begriffe auf, deren Definition Sie nicht genau kennen. Genau für diese Fragen stehen wir mit unserer Expertise zur Verfügung.

Vielleicht denken Sie über ein Forward Darlehen oder eine Anschlussfinanzierung nach und möchten wissen, wie diese Finanzierungsvarianten funktionieren. Oder Sie interessieren sich für die Berechnung der Bauzinsen oder die wesentlichen Bestandteile des Darlehensvertrages. Auch wenn Sie einen Neubau planen und sich mit baurechtlichen Fragen auseinandersetzen, ist die Wissensdatenbank perfekt geeignet.

Klicken Sie im Baulexikon einfach auf den entsprechenden Begriff und erfahren mehr zu den einzelnen Punkten.

  • Rangstelle

    Bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen gibt die Rangstelle Aufschluß darüber, in welcher Reihenfolge die Gläubiger im Falle einer Zwangsvollstreckung aus dem Versteigerungserlös befriedigt werden.

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  • Realkredit

    Durch Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden) gesicherter langfristiger Kredit.

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  • Renovierung

    Wiederherstellung des ursprünglich vorhandenen Zustandes eines Gebäudes.

     

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  • Restschuld

    Der Teil des Darlehens, der noch nicht zurückgezahlt wurde. Bei planmäßiger Tilgung ist das jeweilige Restkapital aus dem Tilgungsplan zu ersehen.

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  • Risikolebensversicherung

    Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall des Versicherungsnehmers die vereinbarte Versicherungssumme an die im Vertrag genannten Begünstigten aus. Sie dient damit der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen.

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  • Rückgewähranspruch

    Sobald der Darlehensnehmer sein Darlehen zurückgezahlt hat und ansonsten keine weiteren Verbindlichkeiten bestehen, zu deren Zweck die Grundschuld bestellt wurde, muß die Bank die Grundschuld zurückgewähren. Bei vielen Banken kann die Grundschuld durch Abtretung, Verzicht oder Löschung zurückgewährt werden.

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  • Rückzahlung

    Siehe Tilgung, Sondertilgung

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