Das Baufinanzierungslexikon von Marco Bruse
Das Baufinanzierungslexikon erläutert wichtige Begriffe rund um das Thema Finanzierung. Im Zusammenhang mit der Finanzierungsplanung oder der Darlehensaufnahme tauchen unter Umständen Begriffe auf, deren Definition Sie nicht genau kennen. Genau für diese Fragen stehen wir mit unserer Expertise zur Verfügung.
Vielleicht denken Sie über ein Forward Darlehen oder eine Anschlussfinanzierung nach und möchten wissen, wie diese Finanzierungsvarianten funktionieren. Oder Sie interessieren sich für die Berechnung der Bauzinsen oder die wesentlichen Bestandteile des Darlehensvertrages. Auch wenn Sie einen Neubau planen und sich mit baurechtlichen Fragen auseinandersetzen, ist die Wissensdatenbank perfekt geeignet.
Klicken Sie im Baulexikon einfach auf den entsprechenden Begriff und erfahren mehr zu den einzelnen Punkten.
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Nachfinanzierung
Sie ist immer dann erforderlich, wenn der ursprünglich ermittelte Bedarf an Fremdmitteln überschritten wird und daher zusätzliche Fremdmittel aufgenommen werden müssen.
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Nachrangfinanzierung
Darlehen, das im Rang nach bereits bestehenden Grundpfandrechten abgesichert ist. Insbesondere, wenn die Finanzierung über den erstrangigen Beleihungsraum von 60 % des Beleihungswertes hinausgeht.
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Nebenleistung
Alle Zahlungsverpflichtungen, die neben Zins- und Tilgungsleistungen vereinbart werden, insbesondere Bereitstellungszinsen, Schätzgebühren.
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Nennbetrag
Siehe Nominalbetrag
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Nichtabnahmeentschädigung
Betrag, der bei Nichtabnahme des Darlehens zu zahlen ist (Abnahmeverpflichtung). Es dient der Bank als Ausgleich für den entgangenen Gewinn und den Refinanzierungsschaden.
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Niedrigenergiehaus
Ein Haus, dessen Heizenergieverbrauch deutlich unter dem zulässigen Maß liegt. Im Idealfall kommt ein solches Haus ohne jede Heizung aus.
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Nominalbetrag
Der Nominalbetrag ist der Betrag, über den der Darlehensvertrag abgeschlossen wird.
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Nominalzins
Der Nominalszins stellt eine Berechnungsgrundlage für jeden Kreditvertrag dar. Der heutzutage als Sollzins bezeichnete wird. Der Sollzins/Nominalszins gibt an, zu welchen Konditionen ein Kreditinstitut eine Kreditvergabe anbietet.
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Notaranderkonto
Bestätigung des Notars gegenüber der Bank, daß der rangrichtigen Grundschuldeintragung nichts im Wege steht.
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Notarielle Beurkundung
Die notarielle Beurkundung stellt eine spezielle Form von Beglaubigung für Verträge und andere Geschäftsvorgänge seitens eines Notars dar. Eine notarielle Beurkundung kann grundsätzlich für jede Art von Vertrag oder Schriftstück vorgenommen werden, ist für verschiedene Vertragsarten ...
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Notarkosten
Beim Erwerb eines Grundstücks sind neben den Erschließungskosten, der Grunderwerbssteuer und eventuellen Maklerkosten auch Notar- und Gerichtskosten (bis zu 1,5 % vom Kaufpreis) einzukalkulieren.
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Nutzfläche
In Wohngebäuden ist dies die Grundfläche eines Hauses, die nicht zur Wohnfläche gehört (z. B. Keller, Speicher).