Baufinanzierungs-Lexikon

Das Baufinanzierungslexikon von Marco Bruse

Das Baufinanzierungslexikon erläutert wichtige Begriffe rund um das Thema Finanzierung. Im Zusammenhang mit der Finanzierungsplanung oder der Darlehensaufnahme tauchen unter Umständen Begriffe auf, deren Definition Sie nicht genau kennen. Genau für diese Fragen stehen wir mit unserer Expertise zur Verfügung.

Vielleicht denken Sie über ein Forward Darlehen oder eine Anschlussfinanzierung nach und möchten wissen, wie diese Finanzierungsvarianten funktionieren. Oder Sie interessieren sich für die Berechnung der Bauzinsen oder die wesentlichen Bestandteile des Darlehensvertrages. Auch wenn Sie einen Neubau planen und sich mit baurechtlichen Fragen auseinandersetzen, ist die Wissensdatenbank perfekt geeignet.

Klicken Sie im Baulexikon einfach auf den entsprechenden Begriff und erfahren mehr zu den einzelnen Punkten.

  • Nachfinanzierung

    Sie ist immer dann erforderlich, wenn der ursprünglich ermittelte Bedarf an Fremdmitteln überschritten wird und daher zusätzliche Fremdmittel aufgenommen werden müssen.

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  • Nachrangfinanzierung

    Darlehen, das im Rang nach bereits bestehenden Grundpfandrechten abgesichert ist. Insbesondere, wenn die Finanzierung über den erstrangigen Beleihungsraum von 60 % des Beleihungswertes hinausgeht.

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  • Nebenleistung

    Alle Zahlungsverpflichtungen, die neben Zins- und Tilgungsleistungen vereinbart werden, insbesondere Bereitstellungszinsen, Schätzgebühren.

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  • Nennbetrag

    Siehe Nominalbetrag

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  • Nichtabnahmeentschädigung

    Betrag, der bei Nichtabnahme des Darlehens zu zahlen ist (Abnahmeverpflichtung). Es dient der Bank als Ausgleich für den entgangenen Gewinn und den Refinanzierungsschaden.

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  • Niedrigenergiehaus

    Ein Haus, dessen Heizenergieverbrauch deutlich unter dem zulässigen Maß liegt. Im Idealfall kommt ein solches Haus ohne jede Heizung aus.

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  • Nominalbetrag

    Der Nominalbetrag ist der Betrag, über den der Darlehensvertrag abgeschlossen wird.

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  • Nominalzins

    Der Nominalszins stellt eine Berechnungsgrundlage für jeden Kreditvertrag dar. Der heutzutage als Sollzins bezeichnete wird. Der Sollzins/Nominalszins gibt an, zu welchen Konditionen ein Kreditinstitut eine Kreditvergabe anbietet.

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  • Notaranderkonto

    Bestätigung des Notars gegenüber der Bank, daß der rangrichtigen Grundschuldeintragung nichts im Wege steht.

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  • Notarielle Beurkundung

    Die notarielle Beurkundung stellt eine spezielle Form von Beglaubigung für Verträge und andere Geschäftsvorgänge seitens eines Notars dar. Eine notarielle Beurkundung kann grundsätzlich für jede Art von Vertrag oder Schriftstück vorgenommen werden, ist für verschiedene Vertragsarten ...

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  • Notarkosten

    Beim Erwerb eines Grundstücks sind neben den Erschließungskosten, der Grunderwerbssteuer und eventuellen Maklerkosten auch Notar- und Gerichtskosten (bis zu 1,5 % vom Kaufpreis) einzukalkulieren.

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  • Nutzfläche

    In Wohngebäuden ist dies die Grundfläche eines Hauses, die nicht zur Wohnfläche gehört (z. B. Keller, Speicher).

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