Das Baufinanzierungslexikon von Marco Bruse
Das Baufinanzierungslexikon erläutert wichtige Begriffe rund um das Thema Finanzierung. Im Zusammenhang mit der Finanzierungsplanung oder der Darlehensaufnahme tauchen unter Umständen Begriffe auf, deren Definition Sie nicht genau kennen. Genau für diese Fragen stehen wir mit unserer Expertise zur Verfügung.
Vielleicht denken Sie über ein Forward Darlehen oder eine Anschlussfinanzierung nach und möchten wissen, wie diese Finanzierungsvarianten funktionieren. Oder Sie interessieren sich für die Berechnung der Bauzinsen oder die wesentlichen Bestandteile des Darlehensvertrages. Auch wenn Sie einen Neubau planen und sich mit baurechtlichen Fragen auseinandersetzen, ist die Wissensdatenbank perfekt geeignet.
Klicken Sie im Baulexikon einfach auf den entsprechenden Begriff und erfahren mehr zu den einzelnen Punkten.
-
Haushaltspauschale
Die Bank prüft vor Darlehensgewährung im eigenen Interesse, ob nach Abzug aller Belastungen ein ausreichender Betrag zum Bestreiten des normalen Lebensunterhalts verbleibt. Hierfür haben wir Mindestsätze (Haushaltspauschalen) festgesetzt.
-
Herstellungskosten
Unter Herstellungskosten versteht man alle zur Herstellung des Gebäudes notwendigen Kosten, also Baukosten und Baunebenkosten sowie der Kosten für die Außenanlagen, nicht aber die Kosten für den Erwerb des Grundstücks (Anschaffungskosten).
-
Hypothek
Die Hypothek ist eine spezielle Form der Absicherung einer Baufinanzierung. Durch die Hypothek sichert der Kreditnehmer dem Gläubiger ein Grundpfandrecht zu, das ins Grundbuch der Immobilie eingetragen wird. -
Hypothekarkredit
Siehe Hypothekendarlehen
-
Hypothekenbank
Private Banken, die seit über 100 Jahren auf langfristige, grundpfandrechtlich gesicherte Finanzierungen spezialisiert sind.
-
Hypothekenbankgesetz
Das HypBG gilt ausschließlich für die privatrechtlichen Realkreditinstitute, die zur Beschaffung der Darlehensmittel im langfristigen Kreditgeschäft u. a. Pfandbriefe und Kommunalobligationen herausgeben.
-
Hypothekendarlehen
Oberbegriff für grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen, wobei Baufinanzierungsdarlehen heute nicht mehr durch Hypotheken, sondern durch die einfacher zu handhabende Grundschulden ersetzt werden.