Baufinanzierungs-Lexikon

Das Baufinanzierungslexikon von Marco Bruse

Das Baufinanzierungslexikon erläutert wichtige Begriffe rund um das Thema Finanzierung. Im Zusammenhang mit der Finanzierungsplanung oder der Darlehensaufnahme tauchen unter Umständen Begriffe auf, deren Definition Sie nicht genau kennen. Genau für diese Fragen stehen wir mit unserer Expertise zur Verfügung.

Vielleicht denken Sie über ein Forward Darlehen oder eine Anschlussfinanzierung nach und möchten wissen, wie diese Finanzierungsvarianten funktionieren. Oder Sie interessieren sich für die Berechnung der Bauzinsen oder die wesentlichen Bestandteile des Darlehensvertrages. Auch wenn Sie einen Neubau planen und sich mit baurechtlichen Fragen auseinandersetzen, ist die Wissensdatenbank perfekt geeignet.

Klicken Sie im Baulexikon einfach auf den entsprechenden Begriff und erfahren mehr zu den einzelnen Punkten.

  • Gebäudewert

    Wert der auf einem Grundstück stehenden Gebäude; Teil des Beleihungswertes und des Verkehrswertes.

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  • Geldbeschaffungskosten

    Kosten, die einer Bank bei der Beschaffung von zinsgünstigen Finanzierungsmitteln entstehen. Sie werden als Damnum bei den Konditionen berücksichtigt.

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  • Gemeinschaftseigentum

    Bezeichnung für das Miteigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz, das allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich gehört und dessen Nutzung durch die Gemeinschaft geregelt ist (z. B. Grund und Boden, Treppenhaus, Waschküche, Strom- und Wasserleitungen).

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  • Gesamtbaufinanzierung

    siehe Finanzierung aus einer Hand

  • Gesamtschuldner

    Mehrere Darlehensnehmer eines Darlehens. Dabei ist jeder Gesamtschuldner unabhängig von den anderen Darlehensnehmern zur vollen Zahlung verpflichtet.

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  • Gewerbedarlehen

    Hypothekenbanken finanzieren auch gewerblich genutzte Objekte, also Büro- und Geschäftshäuser, Lagergebäude, Werkstatt- und Fabrikgebäude, Hotels, etc.

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  • Gleitzinsdarlehen

    Im Gegensatz zum Festzinsdarlehen kann der Darlehensgeber hier jederzeit die Zinsen ändern.

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  • Globalbelastung

    Mehrere selbständige Grundstücke können mit ein und demselben Grundpfandrecht belastet werden.

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  • Grenzabstand

    Entfernung eines Gebäudes zur Grundstücksgrenze.

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  • Grenzattest

    Siehe Grenzeinhaltungsbestätigung

  • Grenzeinhaltungsbestätigung

    Das ist die amtliche Bestätigung dafür, daß sich ein Gebäude auf dem vorgesehenen Grundstück befindet und die notwendigen Grenzabstände einhält. Die Bestätigung wird in der Regel von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder den Katasterämtern ausgestellt.

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  • Grundbuch

    Beim Grundbuch handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, das beim Grundbuchamt als Teil des Amtsgerichtes eingesehen werden kann. Im Grundbuch sind alle wirtschaftlichen Rahmendaten sowie rechtlichen Rechte und Pflichten bezogen auf Grundstücke der entsprechenden Gemeinde aufgeführt.

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  • Grundbuchamt

    Das Grundbuchamt ist eine offizielle Einrichtung von Städten und Gemeinden, die im Regelfall Teil des Amtsgerichtes ist. Das Grundbuchamt befasst sich mit sämtlichen Rechtsvorgängen, die sich auf Grundstücke im jeweiligen Gemeindegebiet beziehen.

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  • Grundbuchauszug

    Der Grundbuchauszug ist ein elementarer Bestanteil einer Immobilie und oder Grundstücks. Das Grundbuch wird bei Amtsgericht ( Grundbuchamt) geführt.

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  • Grundbuchblatt

    Jedes Grundstück, welches in privatem Eigentum steht, muß grundsätzlich im Grundbuch auf einem Grundbuchblatt eingetragen werden.

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  • Grundbucheinsicht

    Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann, darf in das betreffende Grundbuch Einsicht nehmen. Jeder Käufer eines Grundstücks darf das Grundbuch einsehen und eine Abschrift aus ihm verlangen.

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  • Grunderwerbssteuer

    Der Grundbuchauszug ist ein elementarer Bestanteil einer Immobilie und oder Grundstücks. Das Grundbuch wird bei Amtsgericht ( Grundbuchamt) geführt. Das Grundbuchblatt ist aufgeteilt in...

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  • Grundförderung

    Für das selbstgenutzte Wohneigentum (Eigentumswohnung, Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus, in dem eine Wohnung selbst bewohnt wird) sieht das seit dem 01.01.1996 geltende Eigenheimzulagegesetz folgende Grundförderung vor...

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  • Grundpfandrecht

    Sammelbezeichnung für Pfandrechte (Hypotheken und Grundschulden) an Immobilien, die in Abteilung III des Grundbuches (Grundbuchblatt) eingetragen werden.

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  • Grundschuld

    Als Grundschuld wird die Absicherung eines Darlehens über eine Immobilie bezeichnet. Dem Geber des Darlehens wird hierbei ein Grundpfandrecht eingeräumt, das ihm durch eine Eintragung ins Grundbuch zugesichert wird.

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  • Grundschuldbestellung

    Der Eigentümer erklärt in einer notariellen Urkunde seine Zustimmung zur Belastung seines Grundstücks mit einer Grundschuld und beantragt, diese Belastung in das Grundbuch einzutragen.

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  • Grundsteuer

    Die Grundsteuer ist eine von den Städten und Gemeinden in Deutschland erhobene Steuer auf Grundvermögen aller Art. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt...

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  • Grundstück

    Als Grundstück wird allgemein eine bebaute oder unbebaute Fläche bezeichnet, die über eine sichtbare oder abstrakte Begrenzung verfügt. Ein Grundstück ist für sich eigenständig und grenzt stets an Nachbargrundstücke, die in ihrer Gesamtheit die komplette Erdoberfläche bedecken.

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  • Grundstückskaufvertrag

    Der Grundstückskauf setzt den Abschluß eines notariell beurkundeten Vertrages voraus, ansonsten ist er nicht rechtsgültig. Der Grundstückskaufvertrag enthält die Bedingungen für die vorgesehene Eigentumsübertragung.

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