Baufinanzierungs-Lexikon

Das Baufinanzierungslexikon von Marco Bruse

Das Baufinanzierungslexikon erläutert wichtige Begriffe rund um das Thema Finanzierung. Im Zusammenhang mit der Finanzierungsplanung oder der Darlehensaufnahme tauchen unter Umständen Begriffe auf, deren Definition Sie nicht genau kennen. Genau für diese Fragen stehen wir mit unserer Expertise zur Verfügung.

Vielleicht denken Sie über ein Forward Darlehen oder eine Anschlussfinanzierung nach und möchten wissen, wie diese Finanzierungsvarianten funktionieren. Oder Sie interessieren sich für die Berechnung der Bauzinsen oder die wesentlichen Bestandteile des Darlehensvertrages. Auch wenn Sie einen Neubau planen und sich mit baurechtlichen Fragen auseinandersetzen, ist die Wissensdatenbank perfekt geeignet.

Klicken Sie im Baulexikon einfach auf den entsprechenden Begriff und erfahren mehr zu den einzelnen Punkten.

  • Effektivzins

    Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) muß bei Krediten als Preis die Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent angegeben werden. Bei Krediten, deren Konditionen für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben sind, heißt dieser Preis "effektiver Jahreszins".

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  • Eigenheimzulage

    Wurde im Jahre 2006 abgeschafft.

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  • Eigenkapital

    Sämtliche Mittel, wie Bargeld, Bank- und Sparguthaben, Bausparguthaben (soweit zuteilungsreif), Erlös aus dem Verkauf von Wertpapieren, die in die Finanzierung einfließen.

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  • Eigenkapitalersatz

    Fremdmittel, die nicht von einem Kreditinstitut stammen.

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  • Eigenleistung

    Wenn Sie selbst, Ihre Familie, Freunde und Nachbarn Hand anlegen, mit denen entsprechende Handwerkerlohnkosten eingespart werden können. Eigenleistungen können jedoch nur begrenzt als Ersatz anderer Eigenmittel herangezogen werden.

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  • Eigenmittel

    Siehe auch Eigenkapital, Eigenleistung, Eigenkapitalersatz

  • Eigennutzung

    Sie selbst wohnen in Ihrem Haus oder Eigentumswohnung. Die Eigennutzung ist Voraussetzung für die Gewährung einer Eigenheimzulage.

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  • Eigentumswohnung

    Die Eigentumswohung wird meist mit anderen Eigentümer geteilt, welche ebenfalls in diesem Gebäude eine oder mehrere Eigentumswohnung-/en besitzen.

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  • Einheitswert

    Der Einheitswert wird bevorzugt durch ein Ertragswertverfahren errechnet. Das steuerliche Bewertungsgesetz regelt dies. Basis ist die 1964 und in den neuen Bundesländern die 1935 geltende Jahresrohmiete, die durch den Mietspiegel ermittelt wird und mit einem Faktor kapitalisiert wird.

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  • Einkommensnachweis

    Damit Ihre Bank ein beantragtes Darlehen bewilligen kann, benötigt sie von Ihnen verläßliche Einkommensnachweise. Diese werden sowohl für die Bonitätsprüfung als auch für die Ermittlung Ihrer monatlichen Belastungsgrenze herangezogen.

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  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

    Mieteinnahmen aus Immobilien.

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  • Einliegerwohnung

    Kleine, abgeschlossene Wohnung in einem Einfamilienhaus, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist.

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  • Energieausweis

    In Deutschland ist der Energieausweis ein wichtiges Instrument, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu bewerten und transparent zu machen. Seit 2008 ist er Pflicht bei Vermietung oder Verkauf von Wohngebäuden und seit 2014 auch bei Nichtwohngebäuden wie Büro- oder Geschäftshäusern.

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  • Erbauszahlung

    Gelder / Ausgleichszahlungen / Gleichstellungsgelder die Beispielsweise bei einer Erbschaft einer Immobilie an die Miterben geleistet werden müssen, wenn der Wert der gesamten Immobilie den eigenen Erbteil übersteigt um die Miterben gleich zu stellen.

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  • Erbbaurecht

    Das Erbbaurecht bildet den rechtlichen Rahmen für die Bebauung und Nutzung fremder Grundstücke. Dies ist nach dem Erbbaurecht ausschließlich durch eine entsprechende vertragliche Regelung mit einer Laufzeit von bis zu 99 Jahren möglich.

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  • Erbbauzins

    Der Erbbauzins ist eine jährliche oder einmalige Zahlung, die sich durch den Abschluss eines Vertrags nach dem Erbbaurecht ergibt.

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  • Erschließung

    Zur Baureifmachung eines Grundstückes notwendige Maßnahmen. Dazu gehören Arbeiten und Leistungen der Gemeinden für das Straßenland, den Straßen- und Kanalbau sowie Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung u. ä.

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  • Ertragswert

    Der Ertragswert bildet bei vermieteten Mehrfamilienhäusern und sonstigen Renditeobjekten die Grundlage für die Ermittlung des Beleihungswertes.

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  • Erwerberkosten

    Erwerberkosten oder auch Kaufnebenkosten genannt gelten aktuell für den Grudstückskauf und oder für den Kauf einer neuen oder gebrauten Immobilie.

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