Baufinanzierungs-Lexikon

Das Baufinanzierungslexikon von Marco Bruse

Das Baufinanzierungslexikon erläutert wichtige Begriffe rund um das Thema Finanzierung. Im Zusammenhang mit der Finanzierungsplanung oder der Darlehensaufnahme tauchen unter Umständen Begriffe auf, deren Definition Sie nicht genau kennen. Genau für diese Fragen stehen wir mit unserer Expertise zur Verfügung.

Vielleicht denken Sie über ein Forward Darlehen oder eine Anschlussfinanzierung nach und möchten wissen, wie diese Finanzierungsvarianten funktionieren. Oder Sie interessieren sich für die Berechnung der Bauzinsen oder die wesentlichen Bestandteile des Darlehensvertrages. Auch wenn Sie einen Neubau planen und sich mit baurechtlichen Fragen auseinandersetzen, ist die Wissensdatenbank perfekt geeignet.

Klicken Sie im Baulexikon einfach auf den entsprechenden Begriff und erfahren mehr zu den einzelnen Punkten.

  • b.a.w.-Konditionen

    Konditionen, die nur "bis auf weiteres" gelten.

    Siehe auch Gleitzinsdarlehen

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  • Bankvorausdarlehen

    Das Bankvorausdarlehen dient der Vorfinanzierung eines Bausparvertrages.

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  • Bauantrag

    Der Bauantrag ist schriftlich mit allen für seine Bearbeitung sowie für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) in ausreichender Zahl bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

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  • Baubeschreibung

    Erläuterung der bei der Ausführung des Bauvorhabens angewandten Techniken und Materialien (z. B. Fenster mit Kunststoffrahmen, Schieferdach). Die Baubeschreibung ist Bestandteil des Antrages auf Baugenehmigung.

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  • Bauerwartungsland

    Grundstücksflächen, für die Planungsabsichten bestehen.

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  • Bauförderung des Staates

    Siehe Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus

  • Baugenehmigung

    Das nach der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes vorgeschriebene förmliche Verfahren für die Genehmigung einer Baumaßnahme, ohne die mit der Durchführung des Baus nicht begonnen werden darf.

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  • Baugrenze

    Die im Bebauungsplan festgesetzte Grenze, die mit Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf.

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  • Bauherr

    Bauherr ist, wer auf eigene Rechnung und Gefahr ein Gebäude baut oder bauen läßt und unter Berücksichtigung aller Verhältnisse das für den Bauherrn typische Risiko trägt.

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  • Bauherrenhaftpflichtversicherung

    Diese deckt Schäden, die Dritte auf dem Baugrundstück und durch die Baumaßnahme erleiden könnten, und für die der Bauherr haftbar gemacht werden kann (Unfälle von Handwerkern sind i. d. R. über deren Versicherungen abgedeckt).

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  • Baujahr

    Jahr der Gebäudeerrichtung; bei bestehenden Objekten ist die Angabe des Baujahres erforderlich.

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  • Baukinderzulage

    Zusätzlich zur Grundförderung erhalten Bauherren und Käufer von eigengenutzten Immobilien während des achtjährigen Förderzeitraums pro Jahr und Kind eine Zulage von € 767,00.

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  • Baukosten

    Summe der reinen Kosten für die technischen Bauleistungen, wie sie vom Bauhandwerk einschließlich Materiallieferung erbracht werden und für die Errichtung von Gebäuden erforderlich sind (ohne Erschließung und Baunebenkosten).

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  • Baulast

    Baulasten sind im Baulastenverzeichnis eingetragene öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Bebaubarkeit bzw. Nutzbarkeit eines Grundstücks. Die Einsichtnahme in dieses Verzeichnis empfiehlt sich vor einem Grundstückserwerb.

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  • Baumängel

    Durch fehlerhafte Entwürfe, Ausführungen oder nicht einwandfreies Material verursachte Mängel eines Bauvorhabens.

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  • Baunebenkosten

    Zu den Baunebenkosten gehören die Erschließung des Grundstücks, z.B. Anschluss an das Abwassersystem, die Beurkundung des Notarvertrags liegt, je nach Bundesland die Grunderwerbssteuer, Kosten für die Eintragung der Grundschuld, weitere Gebühren, die die Beurkundung des Notarvertrags auslöst.

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  • Bauordnung

    Als Bauordnung wird da rechtliche Rahmenwerk bezeichnet, das sämtliche Aspekte der privaten oder gewerblichen Bebauung von Grundstücken regelt.

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  • Bauschein

    Ein Bauschein ist eine erteilte Baugenehmigung.

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  • Bauspardarlehen

    In der Regel ein nachrangig im Grundbuch gesichertes Darlehen einer Bausparkasse für wohnwirtschaftliche Zwecke.

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  • Bausparsumme

    ...ist die vereinbarte Vertragssumme, die bei Zuteilung einschließlich des Baufinanzierungsdarlehens ausgezahlt wird.

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  • Bauspartarif

    Der Bauspartarif regelt die Höhe der monatlichen Spar- und Tilgungsbeträge sowie die Höhe der Zinsen für Bausparguthaben und Bauspardarlehen. Die meisten Bausparkassen bieten mehrere bzw. unterschiedliche Tarife an.

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  • Bausparvertrag

    Der Bausparvertrag (BSV) ist ein spezielles Sparprodukt für den Erwerboder geplanten Kauf einer Immobilie in Zukunft. Der Bausparvertrag dienst als Zinssicherung für die Zukunft.

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  • Bauträger

    Unternehmen, die Grundstücke erwerben und schlüsselfertig bebauen, um die entstandene(n) Immobilie(n) Interessenten zum Kauf anzubieten. Es ist wichtig, daß der Erwerber einer solchen Immobilie die Seriösität des Unternehmens und deren Partner sorgfältig prüft.

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  • Bauträgermodell

    Siehe Steuermodelle

  • Bauwesenversicherung

    Die Bauwesenversicherung leistet Ersatz für unvorhergesehene, während der Bauzeit eintretende Beschädigungen.

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  • Bauzeitzinsen

    Der Bauzeitzins wird auch Bereitstellungszins genannt.

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  • Bauzins

    Der Bauzins ist der zu zahlende Zins für Baudarlehen. Für ein Kalkulationsbeispiel und den aktuelle Zinssatz, bitte...

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  • Bearbeitungsentgelt

    Einmalig erhobene Entgeld für die Bearbeitung eines Darlehensantrages, um die der Auszahlungsbetrag vermindert wird.

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  • Bearbeitungsgebühr

    Einmalig erhobene Gebühr für die Bearbeitung eines Darlehensantrages, um die der Auszahlungsbetrag vermindert wird.

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  • Bebauungsplan

    Der Bebauungsplan ist ein offizielles und rechtlich bindendes Dokument, in welcher Form Flächen in Städten und Gemeinden bebaut werden dürfen.

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  • Bedingungen

    Siehe Konditionen

  • Bedingungsanpassung

    Siehe Konditionenanpassungen

  • Beleihungsgrenze

    Prozentualer Wert einer Immobilie, bis zu dem Kreditinstitute ein Objekt beleihen. Grundlage für die Festlegung der Darlehenshöhe sind bei Sachwertobjekten (Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen) der Bodenwert (Grundstückswert) und der Gebäudewert.

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  • Beleihungsobjekt

    Immobilie, die als Sicherheit für eine Baufinanzierung dient und bis zur Beleihungsgrenze beliehen werden kann.

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  • Beleihungsvertrag

    Siehe Darlehensvertrag

  • Beleihungswert

    Unter dem Beleihungswert wird der dauerhafte Wert einer Immobilie verstanden, wie er als Darlehenssicherheit verwendet werden kann. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Kaufpreis.

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  • Bereitstellungszinsen

    Pauschal mit 3 % p. a. bemessene Leistung an die Bank als Beitrag zu den Kosten, welche der Bank durch Refinanzierung der Darlehensmittel vor Schaffung der Auszahlungsvoraussetzungen entstehen. Die meisten Banken berechnen Bereitstellungszinsen ab der 7. Woche nach Darlehenszusage.

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  • Betriebskosten

    Darunter werden nach den mietrechtlichen Vorschriften laufende Kosten verstanden, welche dem Eigentümer durch das Eigentum an Grundstück und Gebäude oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen. Hierzu zähle...

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  • Beurkundungspflicht

    Grundstücksgeschäfte (Grundstückskaufvertrag) müssen generell notariell beurkundet werden.

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  • Bewegungsflächen

    Beim barriere­reduzierenden Umbau sollen ausreichende Flächen geschaffen werden, die eine praktikable Nutzung von Geh­hilfen, Rollatoren oder Roll­stühlen ermöglichen...

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  • Bewirtschaftungskosten

    Kosten, die zur Bewirtschaftung des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit erforderlich sind. Hierzu zählen Abschreibungen, Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten sowie Mietausfallwagnis.

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  • Bezugsfertigkeit

    Der bauliche Zustand eines Gebäudes in dem nach allgemeiner Auffassung den Bewohnern der Bezug der Wohnräume zugemutet werden kann.

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  • Bodenwert

    Wert des Grundstücks ohne aufstehende Gebäude. Der Bodenwert eines Grundstücks ist abhängig von der Größe, der Beschaffenheit, der Lage und der Bebauungsfähigkeit.

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  • Bonität

    Als Bonität wird in allen Sparten des Kreditwesens die Kreditwürdigkeit eines Antragstellers auf ein Darlehen bezeichnet. Durch die Bonität wird ausgedrückt, wie risikoreich die Vergabe eines Kredits in gewünschter Höhe ist und ob während der Tilgungsphase mit einem Zahlungsausfall zu rechnen ist.

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  • Bonitätsprüfung

    Die Bonitätsprüfung gibt einem Kreditinstitut Einblicke in die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers auf einen Kredit und spielt für die Kreditgewähr eine wesentliche Rolle.

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  • Brandversicherung

    Versicherung des Gebäudes gegen Feuerschäden. Sie soll im Schadensfall die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes decken.

     

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  • Briefgrundschuld

    Siehe Grundschuld

  • Bruttorauminhalt

    Bauvolumen (Rauminhalt) eines Gebäudes (Höhe x Fläche). Berechnungsgröße, die für den Bauantrag sowie für die Ermittlung des Beleihungswertes benötigt wird.

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  • BSV

    Abkürzung für Bausparvertrag.

  • Bürgschaft

    Als Bürgschaft wird eine Vertragsart bezeichnet, die einem Gläubiger die Absicherung eines Kredits oder einer ähnlichen Verpflichtung durch einen Dritten garantiert.

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  • Bürgschaftsgebühr

    Soweit im Rahmen der Wohnungsbaufinanzierungen Bürgschaften, insbesondere von Kreditinstituten, eingesetzt werden, erhebt der Bürge für die Übernahme des Risikos sowie den Prüfungs- und Verwaltungsaufwand eine einmalige oder laufende Bürgschaftsgebühr (Avalgebühr).

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