KfW Programm 261
Bundesförderung für effiziente Gebäude – bis zu 150.000€ Darlehen und Zuschüsse winken!
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder Bau einer Immobilie zur wohnwirtschaftlichen (eigenen) Nutzung. Die KfW wurde 1948 nach Ende des 2. Weltkriegs ins Leben gerufen, um dem Volk einen Wiederaufbau zu ermöglichen. Dies erfolgte im Sinne des Marshallplans, welcher vom damaligen U.S. Präsident George C. Marshall initiiert wurde.
Das KfW Programm 261 unterstützt Hauskäufer oder -bauer von Objekten welche den Anforderungs-Status eines „Effizienzhaus 40“ erfüllt. Ein Bestandteil dessen ist das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“. Die Energieeffizienz eines Hauses befasst sich mit der Dämmung, woher die Energie genommen wird (nachhaltig oder nicht nachhaltig) und ob die dabei verwendeten Materialen klima-neutral gewonnen wurden oder wie sich dieses Recyclen lassen. Ein Energieberater ist bei dieser Konstellation nicht mehr wegzudenken. Ein Zuschuss in Höhe von 5% der Darlehnssumme (jedoch maximal 6.000€) durch den Darlehnsgeber ist möglich.
Steckbrief:
- Summe: bis zu 150.000€
- Laufzeit: 10 bis 30 Jahre (je nach Darlehnsart)
- Zinsbindung: 10 Jahre
- Tilgungsfreie Anlaufzeit: Bis zu 5 Jahre (je nach Darlehnsart)
- Konditionen: 0,14% bis 1,31% Sollzins (je nach Darlehnsart)
- Zusätzliche Infos: Bereitstellungszins setzt ab dem 13. Monat ein, zusätzliche Förderung für die Baubegleitung ist möglich
Offizieller Link zum Programm der KfW Seite
Was wird gefördert?
- Neubau: Bau eines Energieeffizienzhauses (Standard 40/ NH40)
- Bestandsimmobilie: Kauf eines bestehenden Energieeffizienzhauses
- Bestandsimmobilie: Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (wie z.B. im Kaufvertrag)
- Komplettsanierung zum Effizienzhaus (die zu einem Effizienzhaus Standard 85 oder besser führen)
- Sanierung von Baudenkmalen / Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz
- Umwandlung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche (z.B. aus schlecht beheizbarem offenem Wintergarten wird ein fester Anbau)
- Der KfW Baustein darf auch für die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) eingesetzt werden
Was wird nicht gefördert?
- Umschuldungen
- Nachfinanzierung bereits bestehender Vorhaben
- Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) – hierfür ist das Programm 270 vorgesehen
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen, aber auch Eigentümer(-gemeinschaften) oder Mieter/innen
- Unternehmen (kommunale sowie freiberuflich Tätige)
- Alle juristischen Personen des Privatrechts (z.B. Wohnbaugenossenschaften)
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kammern/ Verbände)
- Kommunen, soziale Organisationen und Vereine
- Contracting-Geber (jemand der Leistung im Auftrag eines dritten erbringt)
Wie funktioniert die Tilgungsfreie Anlaufzeit?
Je nach gewählter Anlaufzeit bezahlen Sie in den ersten 1-3 Jahren nur den Sollzins Ihrer Rate. Dies bietet Vorteile, wie wenn z.B. ein Umzug ansteht und man in der Überbrückungszeit eine geringere monatliche Belastung (=Rate) wünscht. Natürlich müssen Sie für die nicht geleistete Tilgung der Anlaufjahre in der darauffolgenden Restlaufzeit aufkommen. Ergo hat ein Darlehen mit 10 Jahren Sollzinsbindung und 1 Tilgungsfreie Anlaufjahr eine geringere Restschuld nach 10 Jahren als dasselbe Darlehen mit 3 Tilgungsfreien Anlaufjahren. Gerne spielen wir verschiedene Szenarien mit Ihnen durch.
Sind Sondertilgungen möglich?
- Nein, beim Programm 261 sind keine Sondertilgungen möglich.
- Es ist jedoch möglich die volle Restschuld „auf einen Schlag“ zurückzuzahlen sollte Sie ein Geldsegen erhalten haben. Achtung, hierbei fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung (also eine Zahlung über den Betrag der Zinsen, die der KfW durch die vorzeitige Rückzahlung entgehen) an!
Welche Arten von Darlehen bietet die KfW für das Programm 261 an?
- Annuitätendarlehen: Hier zahlen Sie eine monatliche Rate welche aus Zins und Tilgung (=Annuität) besteht. Hierbei gibt es einen festen Rahmen (=Sollzinsbindungszeitraum) für den der Zins festgeschrieben ist. Anschließend bleibt eine Restschuld offen, welche Sie bei einem beliebigen Finanzierungsinstitut zum dann Marktüblichen Zins fortsetzten können.
- Endfälliges Darlehen: Bei dieser Darlehnsart zahlen Sie monatlich nur den Zins, während die Restschuld bis zum Ende der Sollzinsbindung gleich der Ursprungssumme bleibt. Sie zahlen am Ende der Sollzinsperiode alles auf einen Schlag zurück, entweder durch einen angesparten Bausparvertrag oder andere Anlagemöglichkeiten. Diese Darlehnsform wird deutlich seltener gewählt als die des Annuitätendarlehen und mag gut überlegt sein.
Kann das KfW 261 Darlehen mit anderen KfW Programmen oder Förderungen / Förderungsbausteinen kombiniert werden?
Ja! Solange Sie die Immobilie Zweckgerecht nutzen lassen sich mehrere KfW Förderungsbausteine kombinieren. Ein Beispiel hierfür währe der Bau einer energieeffizienten Immobilie (261) und Aufbau einer Photovoltaik-Anlage (270). Gerne Besprechen wir diese Möglichkeiten in einem Beratungsgespräch.
Ihre Schritte zum KfW Darlehen 261
- Energieeffizienz-Experten finden und beauftragen
Dieser geht sicher das alle Vorgaben eingehalten werden, 50% der Kosten übernimmt bei erfolgreicher Durchführung die KfW - Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen
Hier kommen wir ins Spiel! Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Finanzierungsplan und planen die Fördermittel genau ein. - Kreditvertrag abschließen und starten
Wir stellen gemeinsam mit Ihnen den Antrag für die Finanzierung - Bestätigung einreichen und Tilgungszuschuss erhalten
Nach Abschluss aller Arbeiten erstellt Ihr/e Energieeffizienz-Expert/in Ihnen eine „Bestätigung nach Durchführung“, durch welche Sie dann schlussendlich den Zuschuss erhalten