KfW-Programm Nr. 159 „Altersgerecht Umbauen“

KfW Programm 159

Altersgerecht Umbauen – Barrieren reduzieren, Wohnkomfort erhöhen und vor Einbruch schützen

Allgemeine Beschreibung der KfW / des Programmes:

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder Bau einer Immobilie zur wohnwirtschaftlichen (eigenen) Nutzung. Die KfW wurde 1948 nach Ende des 2. Weltkriegs ins Leben gerufen, um dem Volk einen Wiederaufbau zu ermöglichen. Dies erfolgte im Sinne des Marshallplans, welcher vom damaligen U.S. Präsident George C. Marshall initiiert wurde.

Das KfW Programm 159 trägt den Titel „Altersgerecht Umbauen“, ist jedoch noch für viel mehr zu gebrauchen. Gefördert werden neben dem sogenannten „Barrierefreien Umbau“ auch der Umbau von Nichtwohnflächen in Wohnfläche, Maßnahmen zum Einbruchschutz und sogar der Kauf einer bereits barrierearm umgebauten Immobilie. Zusätzlich gibt es im Vergleich zu anderen KfW Programmen keine Altersgrenze für potenzielle Antragsteller.

Steckbrief:

  • Summe: Bis zu 50.000€ pro Wohneinheit
  • Laufzeit: 4 bis 30 Jahre (je nach Darlehnsart)
  • Zinsbindung: 4 bis 10 Jahre (je nach Darlehnsart)
  • Tilgungsfreie Anlaufzeit: bis zu 5 Jahre (je nach Darlehnsart)
  • Konditionen: 2,71% bis 3,03% Sollzins (je nach Darlehnsart)
  • Zusätzliche Infos: keine Altersgrenze bei der Antragstellung

Offizieller Link zum Programm der KfW Seite

Was wird gefördert?

  • Bestandsimmobilie: Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie
  • Umbau einer bestehenden Immobilie zum sogenannten Standard Altersgerechtes Haus
  • Nichtwohnfläche in Wohnfläche umwandeln, umwidmen oder erweitern / teilen

Was wird nicht gefördert?

  • Barrierefreier umbau eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung
  • Den Umbau gewerblich genutzter Fläche / eines gewerblich genutzten Gebäudes
  • Einrichtungen, die unter Landesgesetz oder Rechtsverordnung auf dem Gebiet des Heimordnungsrechts eines Bundelands fällt
  • Umschuldungen
  • Nachfinanzierungen

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen (Eigentümer/innen sowie Mieter)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Bauträger und Wohnungsunternehmen
  • Wohngenossenschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Wie funktioniert die Tilgungsfreie Anlaufzeit?

  • Je nach gewählter Anlaufzeit bezahlen Sie in den ersten 1-3 Jahren nur den Sollzins Ihrer Rate. Dies bietet Vorteile, wie wenn z.B. ein Umzug ansteht und man in der Überbrückungszeit eine geringere monatliche Belastung (=Rate) wünscht. Natürlich müssen Sie für die nicht geleistete Tilgung der Anlaufjahre in der darauffolgenden Restlaufzeit aufkommen. Ergo hat ein Darlehen mit 10 Jahren Sollzinsbindung und 1 Tilgungsfreie Anlaufjahr eine geringere Restschuld nach 10 Jahren als dasselbe Darlehen mit 3 Tilgungsfreien Anlaufjahren. Gerne spielen wir verschiedene Szenarien mit Ihnen durch.

Sind Sondertilgungen möglich?

  • Nein, beim Programm 159 sind keine Sondertilgungen möglich.
  • Es ist jedoch möglich die volle Restschuld „auf einen Schlag“ zurückzuzahlen sollte Sie ein Geldsegen erhalten haben. Achtung, hierbei fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung (also eine Zahlung über den Betrag der Zinsen, die der KfW durch die vorzeitige Rückzahlung entgehen) an!

Welche Arten von Darlehen bietet die KfW für das Programm 159 an?

  • Annuitätendarlehen: Hier zahlen Sie eine monatliche Rate welche aus Zins und Tilgung (=Annuität) besteht. Hierbei gibt es einen festen Rahmen (=Sollzinsbindungszeitraum) für den der Zins festgeschrieben ist. Anschließend bleibt eine Restschuld offen, welche Sie bei einem beliebigen Finanzierungsinstitut zum dann Marktüblichen Zins fortsetzten können.
  • Endfälliges Darlehen: Bei dieser Darlehnsart zahlen Sie monatlich nur den Zins, während die Restschuld bis zum Ende der Sollzinsbindung gleich der Ursprungssumme bleibt. Sie zahlen am Ende der Sollzinsperiode alles auf einen Schlag zurück, entweder durch einen angesparten Bausparvertrag oder andere Anlagemöglichkeiten. Diese Darlehnsform wird deutlich seltener gewählt als die des Annuitätendarlehen und mag gut überlegt sein.

Kann das KfW 159 Darlehen mit anderen KfW Programmen oder Förderungen / Förderungsbausteinen kombiniert werden?

  • Ja! Solange Sie die Immobilie Zweckgerecht nutzen lassen sich mehrere KfW Förderungsbausteine kombinieren. Möglich währen z.B. der Kauf einer selbstgenutzten Immobilie (Programm 124) und der anschließende Umbau zur Barriere-Reduzierung (Programm 159).

Was gilt es bei der Auswahl des Programmes 159 zu beachten?

  • Die Vorgaben für den barrierefreien Umbau oder den Einbau von Alarmanlagen unterliegen strikten Richtlinien. Ein Beispiel hierfür währe z.B. das Rampen zur Überwindung von Barrieren eine maximale Neigung von 6% nicht übersteigen. Sollte dies baustrukturell nicht möglich sein ist eine Neigung von maximal 10% möglich. Innentüren müssen währenddessen eine mindest- Durchgangsbreite von 0,8m besitzen. Der Teufel liegt also im Detail.
  • Genauere Anforderungen an die Umbaumaßnahmen können Sie dem KfW Merkblatt entnehmen
  • Informationen für Alarmanlagen können Sie dem BHE (Bundesverband Sicherheitstechnik) Merkblatt entnehmen

Ihre Schritte zum KfW Darlehen 261

  1. Den Maßnahmenplan erstellen
    Wohnberatungsstellen unterstützen Sie bei der Planung bezüglich Barrierefreiheit und Erhöhung des Wohnkomforts. Die Polizei kann Ihnen helfen die richtigen mittel gegen den Einbruchschutz zu finden.

  2. Kombination mit anderen Fördermitteln überprüfen
    Wir beraten Sie zielführend und schauen welche weiteren Förderbausteine für Ihr Vorhaben infrage kommen könnten

  3. Antragstellung
    Wir stellen gemeinsam mit Ihnen den Antrag und gehen sicher das alles stimmt

  4. Kreditvertrag abschließen
    Nach Prüfung Ihres Antrages wird Ihnen der Kreditvertrag ausgehändigt. Wir machen gemeinsam mit Ihnen eine Vertragsdurchsprache und gehen sicher das alle Punkte wie gewünscht erfüllt wurden. Mit der anschließenden Unterschrift wird der Vertrag rechtskräftig.

FAQ:

  1. Ist Arbeit in Eigenleistung (klassisch „Muskelhypothek“) möglich?
    Die Fördersumme kann maximal für den Einkauf von adäquatem Material verwendet werden, die Arbeiten selbst müssen durch qualifiziertes Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt werden. Seien Sie also vorsichtig bei der Einholung von Angeboten zu Ihrem Projekt.
  1. Sind Garagen ebenfalls förderfähig wenn Nichtwohnraum umgewandelt wird?
    Nein, die Erbauung von Garagen fällt nicht unter die Förderfähigkeit des Programmes 159. Was jedoch möglich ist, ist der Umbau von mechanisch betriebenen Garagen in solche welche durch automatische Antriebe / Motoren aufgehen. Die Förderfähigkeit begrenzt sich also bei einer Garage auf die Barrierefreiheit.
  1. Wann ist die Antragstellung möglich?
    Die Antragstellung kann innerhalb 12 Monate nach Bauabnahme erfolgen, wichtig ist hierbei der Erhalt der Förderzusage.
  1. Wann stehen die Fördermittel zur Auszahlung bereit?
    Wenn Sie die Förderungszusage in den Händen halten und alle Anträge korrekt gestellt wurden, ist der Einsatz der Fördermittel möglich. Bedenken Sie, hierfür müssen die gewünschten Mittel eindeutig im Finanzierungsplan aufgeführt sein und die Rechnungen der qualifizierten Fachunternehmen müssen die Kosten des im Antrag erfassten Volumens widerspiegeln. Anforderungen an Qualität – Arbeit oder Material – müssen erfüllt werden.

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