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Wertermittlung
Sie dient der Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwert) oder des Beleihungswertes. Während der Verkehrswert stichtagsbezogen ermittelt wird, stehen beim Beleihungswert die dauerhaften Eigenschaften und Ertragswahrscheinlichkeiten des zu beleihenden Objekts über den gesamten Beleihungszeitraum im Mittelpunkt. Der Beleihungswert ist daher niedriger als der Verkehrswert.
siehe Schätzung

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