<
Zurück
Vorlast
Wie es bei einer Baufinanzierung üblich ist, wird für die Kreditbesicherung ein Grundbucheintrag vorgenommen. Dazu können im Grundbuch in Abteilung II und III Vorlasten eingetragen werden. Dabei spielt es eine große Rolle, in welcher Reihenfolge die Gläubiger eingetragen werden. So werden früher eingetragene Gläubiger späteren gegenüber vorrangig behandelt.
Dies führt dazu, dass der Kreditnehmer, der einen Darlehensgeber für eine nachrangige Grundbucheintragung sucht, oft auf ungünstigere Konditionen und vermehrte Absagen trifft. Viele Kreditgeber lehnen es ab, einen nachrangigen Grundbucheintrag als Kreditsicherheit anzunehmen. Besonders deshalb ist es wichtig früh Einsicht ins Grundbuch zu erhalten, um Überraschungen vorzubeugen.
Beispiele für Eintragungen von Vorlasten in Abteilung II des Grundbuchs
- Grunddienstbarkeiten
- Nießbrauch
- Beschränkte persönliche Dienstbarkeit
- Reallast
- Altenteil/Leibgedinge
- Erbbaurecht
- Zwangsversteigerungsvermerkt
- Nacherbenvermerk
- Umlegungs- und Sicherheitsvermerk
- Verkaufsrecht
Beispiele für Eintragungen einer Vorlast in Abteilung III
- Hypotheken
- Grundpfandrechte (Bsp: Darlehensvermerkt Bank X Darlehenshöhe X Tausend Euro, Datum am XX.XX.XXXX)