Vorkosten
Vorkosten können bei einem nach dem Eigenheimzulagegesetz begünstigten Eigenheim wie Sonderausgaben steuerlich abgezogen werden.
Erhaltungsaufwendungen (z.B. Reparaturen) sind vor Bezug abzugsfähig bis zu einem Betrag von € 11.250,00. Für die Abzugsfähigkeit gelten dabei nicht die Einkommensgrenzen, wie bei der Eigenheimzulage. Die Aufwendungen müssen lediglich unmittelbar mit der Herstellung oder Anschaffung des Eigenheims zusammenhängen.Ferner wird vom Finanzamt im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung eine Vorkostenpauschale (z. B. für Damnum, Bauzeitzinsen) in Höhe von € 1.750,00 gewährt, die als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig ist.
Die Inanspruchnahme ist einkommensabhängig und steht nur dem Personenkreis zu, der die Eigenheimzulage in Anspruch nimmt.