Baufinanzierungs-Lexikon
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Wissensdatenbank: Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Dokument, das durch das Finanzamt beim geplanten Erwerb eines Grundstücks oder einer anderen Immobilie ausgestellt wird. Durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung drückt das Finanzamt aus, dass es aus steuerlicher Sicht keinerlei Bedenken gegen den Erwerb gibt.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird nur ausgestellt, wenn der Interessent die Grunderwerbssteuer in vollem Umfang entrichtet hat. In der Praxis empfiehlt es sich zur Beschleunigung aller Abläufe beim Immobilienerwerb, die Steuer bereits vor der eigentlichen Fälligkeit zu entrichten und schneller zur Unbedenklichkeitsbescheinigung zu gelangen.

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