<
Zurück
Wissensdatenbank: Teilungserklärung
Wohnungseigentum kann durch Teilungserklärung begründet werden. Die Teilungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung. Hierin wird das Sondereigentum (Wohnungseigentum bzw. Teileigentum) gegen das Gemeinschaftseigentum abgegrenzt.
Die Größe der Miteigentumsanteile am Grundstück wird festgelegt. Eine Änderung der Teilungserklärung bedarf der Zustimmung aller Eigentümer.

Online-Beratung
0721 - 948 3060
Kontakt