Baufinanzierungs-Lexikon
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Wissensdatenbank: Teilungserklärung

Wohnungseigentum kann durch Teilungserklärung begründet werden. Die Teilungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung. Hierin wird das Sondereigentum (Wohnungseigentum bzw. Teileigentum) gegen das Gemeinschaftseigentum abgegrenzt.

Die Größe der Miteigentumsanteile am Grundstück wird festgelegt. Eine Änderung der Teilungserklärung bedarf der Zustimmung aller Eigentümer.

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