Baufinanzierungs-Lexikon
<

Prolongation

Als Prolongation wird die Verlängerung von vertraglichen Vereinbarungen bezeichnet, die aufgrund eines festgelegten Termins zu einem bestimmten Zeitpunkt enden würden. Der Begriff spielt vorrangig bei Baufinanzierungen eine Rolle, die über Jahrzehnte hinweg finanziert werden und nicht über den gesamten Zeitraum einer Zinsbindung unterliegen. Nähert sich das Ende der Vertragslaufzeit und besteht ein weiterer Finanzierungsbedarf, kann der Schuldner eine Prolongation zu den bislang geltenden Tilgungskonditionen anstreben. Wird eine Prolongation versäumt, bleibt dem Kreditnehmer lediglich der Abschluss eines neuen Kreditvertrags, unter Umständen zu deutlich ungünstigeren Kreditzinsen.

Zurück
Anrufen→ Persönliches Angebot anfordern