Baufinanzierungs-Lexikon
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Wissensdatenbank: Nominalbetrag

Der Nominalbetrag bei Krediten und Darlehen: Definition und Funktion

Der Nominalbetrag eines Darlehens ist, wie der Nominalbetrag eines Kredits, die Summe, über die der Kreditvertrag oder Darlehensvertrag abgeschlossen wird. Diese erste Position im Tilgungsplan entspricht allerdings nicht zwingend dem Auszahlungsbetrag. Dies erklärt sich durch einige Kostenpositionen, die gleich vor der Auszahlung der Finanzierungsmittel vom Bruttodarlehensbetrag abgezogen werden.

Was ist die Bedeutung und Funktion des Nominalbetrags?

"Nominal" bedeutet ursprünglich "Name". In der Wirtschaft bedeutet es, dass etwas nicht auf die Inflation angepasst ist. In der Kreditwirtschaft wird der Begriff auch synonym mit der Bezeichnung "Bruttodarlehensbetrag" verwendet.

Gemeint ist damit der Gesamtbetrag des Kredits, in dem der Nettokreditbetrag sowie alle weiteren Kosten enthalten sind. Er dient also dazu, die erforderliche "Bruttodarlehenssumme" zu ermitteln bzw. festzuhalten.

Wenn Sie bei Abschluss eines Kredits zusätzliche Versicherungen abschließen, führt dies zu größeren Differenzen zwischen Ihrem Auszahlungsbetrag und dem Nominalbetrag. Die Kosten für eine Restschuldversicherung werden in diesem Fall direkt vom Kreditinstitut an den Versicherer überwiesen.

Worauf wirkt sich der Nominalbetrag aus?

Der Bruttodarlehensbetrag ist vielfach die Rechengrundlage für die Kosten der Finanzierung. Vor allem werden Zinszahlungen vom Kreditinstitut auf diesen Wert berechnet. Dazu wird der nominelle Zinssatz auf den Nominalbetrag berechnet. Bei Restschuldkrediten bildet er die Grundlage für die Kalkulation der Versicherungsprämie.

Definition nomineller Zinssatz: Der nominelle Zinssatz ist der vereinbarte und zu zahlende Zinssatz pro Jahr. Der Nominalzins, auch Sollzins genannt, ist der angegebene oder beworbene Zinssatz ohne Berücksichtigung etwaiger Gebühren.

Wie wird die Berechnung des Nominalbetrags durchgeführt?

Die Kreditnebenkosten bilden gemeinsam mit dem Nettokreditbetrag den Nominalbetrag eines Darlehens. Dazu zählen etwa die Bearbeitungsentgelte für das Darlehen sowie andere Kreditnebenkosten wie die Beiträge, die der Kreditnehmer für eine Restschuldversicherung tragen muss. Eine Veränderung des Nominalbetrags ist grundsätzlich nicht möglich. Bei erneutem Finanzierungsbedarf etwa muss ein neues Darlehen oder ein neuer Kredit abgeschlossen werden.

Der Nominalbetrag in der Baufinanzierung

In der Immobilienfinanzierung ist es im Normalfall der Betrag, über den der Kreditgeber eine Grundschuld zur grundbuchlichen Sicherung eintragen lässt.

Durch zwei Besonderheiten der Baufinanzierung können sich häufiger Unterschiede zwischen Auszahlungsbetrag und Bruttodarlehensbetrag ergeben:

1. Disagio

Wenn auch das Disagio an Bedeutung verloren hat, kann es in bestimmten Konstellationen sinnvoll sein. Das Prinzip dabei: Heute einen Teil der zukünftigen Zinsen sofort zahlen und dafür in den kommenden Jahren einen verminderten Nominalzins berechnet bekommen. Dieser vorab bezahlte Zinsaufwand wird als sogenanntes Disagio vor Auszahlung und somit vom Nominalbetrag abgezogen.

2. KfW-Darlehen

Auch bei KfW-Darlehen sind teilweise Disagio-Varianten möglich. Außerdem wurden beim gesetzlichen Verbot der Kredit- und Darlehensgebühren vor einigen Jahren die Förderprogramme der KfW ausgenommen.

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