Baufinanzierungs-Lexikon
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Wissensdatenbank: Miteigentum nach Bruchteilen

Es gibt mehrere Eigentümer, wobei jedem Miteigentümer ein bestimmter Anteil an einer Sache (an einem Grundstück) als ideeller Anteil zusteht.

siehe Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum

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