Baufinanzierungs-Lexikon
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Wissensdatenbank: Maklercourtage

Maklerprovision ( §§ 652 ff. BGB) Wird ein Grundstück durch eine Makler vermittelt , ist eine Provision zu zahlen. Die Höhe der Provision wird frei vereinbart. Übliche Provisionssätze: Grunstücksvermittlung und auch Ein- und Mehrfamilienhäuser 3 bis 6 % des Kaufpreises.

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