Baufinanzierungs-Lexikon
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Wissensdatenbank: Löschungsbewilligung

Mit der Löschungsbewilligung erklärt der Gläubiger (Bank) nach Rückzahlung des Darlehens, daß er die Löschung des Grundpfandrechtes (Hypothek oder Grundschuld) im Grundbuch bewilligt.

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