Baufinanzierungs-Lexikon
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Wissensdatenbank: Kündigung

Einseitige Erklärung der Bank oder des Darlehensnehmers zur Beendigung des Darlehensvertrages.

Hypothekendarlehen sind seitens der Bank bei vertragsgemäßer Abwicklung unkündbar. Der Kunde kann das Darlehen zu den vertraglich vereinbarten Terminen schriftlich kündigen, in der Regel zum Ablauf der Zinsfestschreibung.

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