Baufinanzierungs-Lexikon
<

Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage ist ein finanzieller Betrag, der vorrangig bei Gemeinschaftseigentum angelegt wird. Hierbei wird die Instandhaltungsrücklage als pauschaler Betrag zwischen allen Eigentümern festgelegt, die diesen monatlich oder jährlich entrichten. Sinn und Zweck der Instandhaltungsrücklage ist die Finanzierung von Schäden, Reparaturen und Sanierungen, die im Laufe von Jahren und Jahrzehnten am gemeinsamen Eigentum wie einer Wohnimmobilie eintreten. Durch die gleichmäßige Rücklage aller Beteiligten wird gewährleistet, dass sich alle Miteigentümer angemessen an der Instandhaltung des Objektes beteiligen.

Zurück
Anrufen→ Persönliches Angebot anfordern