Baufinanzierungs-Lexikon
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Wissensdatenbank: Hypothekenbankgesetz

Das HypBG gilt ausschließlich für die privatrechtlichen Realkreditinstitute, die zur Beschaffung der Darlehensmittel im langfristigen Kreditgeschäft u. a. Pfandbriefe und Kommunalobligationen herausgeben.

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