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Haushaltspauschale
Die Bank prüft vor Darlehensgewährung im eigenen Interesse, ob nach Abzug aller Belastungen ein ausreichender Betrag zum Bestreiten des normalen Lebensunterhalts verbleibt. Hierfür haben wir Mindestsätze (Haushaltspauschalen) festgesetzt.
Die Monatspauschalen lauten verschieden je nach Bank , hier ein Beispiel:
1-Personen-Haushalt € 600,00
2-Personen-Haushalt* € 750,00
2-Personen-Haushalt (Doppelverdiener)* € 850,00
je Kind € 175,00
* bei gesamtschuldnerischer Haftung
Für eine vierköpfige Familie mit einem Einkommen bedeutet dies, daß monatlich mindestens € 1.100,00 für den Lebensunterhalt verbleiben müssen.Werden die Pauschalen nicht erreicht, kann eine Beleihung ausnahmsweise dennoch möglich sein, wenn andere günstige Umstände dafür sprechen.