Baufinanzierungs-Lexikon
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Wissensdatenbank: Grundstückskaufvertrag

Der Grundstückskauf setzt den Abschluß eines notariell beurkundeten Vertrages voraus, ansonsten ist er nicht rechtsgültig. Der Grundstückskaufvertrag enthält die Bedingungen für die vorgesehene Eigentumsübertragung. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Übertragung des Eigentums, der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Der Grundstückserwerb geschieht praktisch in drei Phasen:

  1. Zuerst kommt der notarielle Abschluß des Kaufvertrages,
  2. dann die Auflassung (notarielle Einigungserklärung von Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang), die häufig auch bereits zusammen mit dem Kaufvertrag beurkundet wird und
  3. der Eintragung des Eigentumsübergangs in das Grundbuch.

Erst mit der Grundbucheintragung ist der Käufer tatsächlich Eigentümer des Grundstücks.

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