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Wissensdatenbank: Grundbuchblatt
Jedes Grundstück, welches in privatem Eigentum steht, muß grundsätzlich im Grundbuch auf einem Grundbuchblatt eingetragen werden.
Das Grundbuchblatt besteht aus mehreren Seiten, die eingeteilt sind in die Aufschrift, das Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen: (I: Eigentümer; II: Lasten und Beschränkungen; III: Hypotheken, Grund- und Rentenschulden).