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Grundbuchauszug
Der Grundbuchauszug ist ein elementarer Bestandteil einer Immobilie und/oder eines Grundstücks. Das Grundbuch wird beim Amtsgericht (Grundbuchamt) geführt. Das Grundbuchblatt ist aufgeteilt in: Aufschrift, Bestandsverzeichnis, I. Abteilung, II. Abteilung, III. Abteilung. Die I. Abteilung benennt die Eigentumsverhältnisse, die II. Abteilung die Grunddienstbarkeiten, die III. Abteilung die Grundpfandrechte.