Baufinanzierungs-Lexikon
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Grundbuch

Beim Grundbuch handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, das beim Grundbuchamt als Teil des Amtsgerichtes eingesehen werden kann. Im Grundbuch sind alle wirtschaftlichen Rahmendaten sowie rechtlichen Rechte und Pflichten bezogen auf Grundstücke der entsprechenden Gemeinde aufgeführt. Außerdem besteht die Möglichkeit, ein Grundpfandrecht in Form einer Hypothek oder Grundschuld im Grundbuch niederzuschreiben, womit das Grundstück bzw. die zugehörige Immobilie zur Absicherung eines Darlehens herangezogen wird. Weiteres zu diesem Thema finden Sie unter Grundbuchauszug.
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