Baufinanzierungs-Lexikon
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Wissensdatenbank: Gesamtschuldner

Mehrere Darlehensnehmer eines Darlehens. Dabei ist jeder Gesamtschuldner unabhängig von den anderen Darlehensnehmern zur vollen Zahlung verpflichtet.

Sofern eine gesamtschuldnerische Haftung vereinbart ist, haften zum Beispiel auch bei nicht verheirateten Paaren beide für den gesamten Kredit. Die Bank kann frei wählen, welchen Gesamtschuldner sie in Anspruch nimmt. Sie darf die Leistung jedoch nur einmal verlangen.

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