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Wissensdatenbank: Gemeinschaftseigentum
Bezeichnung für das Miteigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz, das allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich gehört und dessen Nutzung durch die Gemeinschaft geregelt ist (z. B. Grund und Boden, Treppenhaus, Waschküche, Strom- und Wasserleitungen).
siehe Miteigentum, Sondereigentum, Teilungserklärung