Baufinanzierungs-Lexikon
<

Fertighaus

Ein aus vorgefertigten Teilen errichtetes Gebäude. Ein Fertighaus kann in Massiv- oder Holzbauweise errichtet werden. Die meisten Fertighäuser in Deutschland sind in Holztafelbauweise errichtet.

Ein Fertighaus wird entweder schlüsselfertig oder als Ausbauhaus geliefert, wobei der Bauherr den gesamten oder Teilbereiche des Innenausbaus selbst vornehmen kann. Möglich ist auch die Lieferung der Bauteile zur Selbsterrichtung durch den Bauherrn. Von Ausnahmen abgesehen, sind Fertighäuser wie konventionell errichtete Häuser beleihbar. Einschränkungen können bei Ausbauhäusern gemacht werden. Der Fertighauslieferant tritt nicht gleichzeitig als Baufinanzierer auf und nimmt auch keine Bonitätsprüfungen vor. Um die Forderungen, d. h. die Zahlung des Kaufpreises zum vereinbarten Zeitraum, trotzdem abzusichern, verlangt er häufig eine Zahlungsübernahmegarantie der finanzierenden Bank. Die meisten Banken berechnen hierfür zwischen 0,5 und bis zu 1 % des zu verbürgenden Nettobetrages.

Zurück
Anrufen→ Persönliches Angebot anfordern