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Erbbauzins
Der Erbbauzins ist eine jährliche oder einmalige Zahlung, die sich durch den Abschluss eines Vertrags nach dem Erbbaurecht ergibt. Durch einen solchen Vertrag vergibt der Eigentümer eines Grundstücks einer anderen Person das Anrecht, sein Grundstück zu bebauen oder zeitlich begrenzt zu nutzen. Der Erbbauzins ist als Gegenleistung zu verstehen, alleine durch seine Entrichtung nach vertraglichen Vorgaben bleibt das Bebauungs- und Nutzungsrecht erhalten. Wird der Erbbauzins nicht auf einen Schlag gezahlt, ist er über die Vertragslaufzeit von 50, 60 oder 99 Jahren in jährlichen Raten zu entrichten.