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Erbbaurecht
Das Erbbaurecht bildet den rechtlichen Rahmen für die Bebauung und Nutzung fremder Grundstücke. Dies ist nach dem Erbbaurecht ausschließlich durch eine entsprechende vertragliche Regelung mit einer Laufzeit von bis zu 99 Jahren möglich. Für den Erwerb dieses Nutzungs- oder Bebauungsrecht zahlt der Vertragsnehmer den Erbbauzins an den Eigentümer des entsprechenden Grundstücks. Der Zins kann als Einmalzahlung abgewickelt werden, üblicher ist eine jährliche Zahlungsweise. Das durch den Vertrag nach Erbbaurecht entstehende Rechtsverhältnis wird explizit im Erbbaugrundbuch festgehalten.