Was ist ein Energieausweis?
In Deutschland ist der Energieausweis ein wichtiges Instrument, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu bewerten und transparent zu machen. Seit 2008 ist er Pflicht bei Vermietung oder Verkauf von Wohngebäuden und seit 2014 auch bei Nichtwohngebäuden wie Büro- oder Geschäftshäusern.
Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energiebedarf oder den Energieverbrauch eines Gebäudes und zeigt auf, wie viel Energie für Heizung, Warmwasser und Belüftung benötigt wird. Dabei wird zwischen dem Bedarf und dem Verbrauch unterschieden.
Der Energiebedarf beschreibt die Menge an Energie, die ein Gebäude benötigt, um bei normalem Nutzungsverhalten und unter Berücksichtigung des Klimas eine angenehme Raumtemperatur zu gewährleisten. Er wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²) und Jahr angegeben und berücksichtigt dabei die Dämmung, die Gebäudehülle, die Heizungsanlage und weitere Faktoren.
Im Gegensatz dazu beschreibt der Energieverbrauch die tatsächlich verbrauchte Energie eines Gebäudes über einen bestimmten Zeitraum. Er wird ebenfalls in kWh/m² und Jahr angegeben und berücksichtigt dabei auch das individuelle Nutzerverhalten sowie den Zustand der technischen Anlagen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Energiebedarf und der Energieverbrauch nicht gleichzusetzen sind. Der Bedarf stellt lediglich eine Schätzung dar, während der Verbrauch auf realen Daten basiert. Aus diesem Grund kann es sein, dass ein Gebäude mit einem niedrigen Energiebedarf einen höheren Verbrauch aufweist als ein Gebäude mit einem höheren Bedarf. Dies kann beispielsweise auf ein ineffizientes Heizsystem oder ein schlechtes Nutzerverhalten zurückzuführen sein.
Er wird i.d.R. in der Einheit „kWh/(m²*a)“ dargestellt und unterteilt sich in Klassen von A+ bis H. Die Ausstellung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland seit dem 1. November 2020 in Teil 5 (§§ 79-88) des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geregelt.
Für welche Häuser ist der Energieausweis Pflicht?
Ein Energieausweis ist in Deutschland für bestimmte Gebäude und Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben, wenn sie verkauft oder vermietet werden. Ist ein Neubau geplant, so unterliegt der Bauherr auch hier der Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises. Besitzer von Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche müssen auf Verlangen der Behörden einen Energieausweis vorlegen.
Was passiert, wenn man keinen Energieausweis hat?
Das ist erstmal nicht weiter schlimm. Ein Energieausweis wird hauptsächlich für den Verkauf einer Immobilie benötigt – sollte dieser also ausstehen, liegt die Anschaffung eines solchen nahe.
Wo bekommt man einen Energieausweis her?
Einen Energieausweis können Sie bei einem qualifizierten Energieberater oder Gebäudeenergietechniker erhalten. Dieser kann den Ausweis nach der Prüfung Ihrer Immobilie ausstellen. Zusätzlich gibt es Webseiten, die Energieausweise gegen ein entsprechendes Entgelt ausstellen.
Was passiert, wenn ich ohne einen Energieausweis vermiete?
Ohne einen Energieausweis zu haben ist es illegal, eine Immobilie zu vermieten. Es können Sanktionen und Geldbußen von den Behörden gegen Vermieter verhängt werden, die nicht über einen aktuellen Energieausweis verfügen. Auch Mieter können sich weigern, in solchen Gebäuden oder Wohnungen zu leben, da sie keine Information darüber haben, welche Kosteneinsparungsmöglichkeit besteht und ob die Immobilie energieeffizient ist oder nicht. Daher ist es für alle Beteiligten wichtig, dass der Vermieter immer über einen aktuell gültigen Energieausweis verfügt.
Kann man ein Haus auch ohne Energieausweis verkaufen?
Nein, ein Verkauf ohne Energieausweis ist nicht möglich. Seit 2009 ist es in Deutschland Pflicht, den Ausweis beim Verkauf aller Immobilienarten vorzulegen.
Wo beantragt man einen Energieausweis?
Wie oben beschrieben wird der Energieausweis nicht beantragt, sondern von einem Energieberater / Energiebeauftragten / Gebäudeenergietechniker erstellt. Eine Ausstellung durch verschiedene Website-Anbieter ist ebenfalls möglich, wobei hier auf die Qualität und die entsprechenden Eckdaten geachtet werden muss.
Seit wann besteht die Energieausweispflicht?
Die Pflicht, bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis vorzulegen, besteht seit 2009 und wurde durch die Energieeinsparverordnung dargestellt, welche am 1. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz ersetzt wurde.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist ab dem Datum der Ausstellung 10 Jahre gültig. Dies wird durch den §79 Absatz 3 im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt.