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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Mieteinnahmen aus Immobilien.
Bestimmte Aufwendungen (z. B. Darlehenszinsen, Damnum, Abschreibungen, Bewirtschaftungskosten) sind bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich als Werbungskosten abzugsfähig.